Ersatzbaustoffverordnung (EBV)

Herbert Popp Erd-und Abbrucharbeiten

Bauabfälle, wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine, sowie Baustellenabfälle bilden mit über 200 Millionen Tonnen den bei weitem größten Abfallstrom in Deutschland. Je mehr dieser mineralischen Abfälle in eine effektive, kreislauforientierte Bewirtschaftung gelangen, desto mehr wertvolle Ressourcen können gesichert werden und machen die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen.

Um diesen bedeutenden Abfallstrom effektiv und hochwertig zu verwerten, wurde nach langjähriger Diskussion im Jahr 2021 die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung beschlossen (im Zuge der so genannten „Mantelverordnung“). Am 1. August 2023 trat diese Ersatzbaustoffverordnung in Kraft und schafft erstmals bundesweite Regelungen zur Verwertung gütegesicherter Ersatzbaustoffe. So entsteht nicht nur für die Recyclingunternehmen, sondern insbesondere für die Verwender von Ersatzbaustoffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit.

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